Die E-Rechnung ist nicht das Ende der Digitalisierung im Rechnungswesen, sondern die technische Grundlage für den nächsten Schritt. Künftig sollen bestimmte umsatzsteuerlich relevante Rechnungsdaten strukturiert an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Wie ein solches System in Deutschland konkret aussehen wird, ist noch nicht abschließend festgelegt.
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat dazu im Mai 2026 das Strategiepapier „Effiziente Umsetzung des Meldesystems“ veröffentlicht. Es beschreibt Anforderungen und Empfehlungen für ein interoperables, europäisch anschlussfähiges Meldesystem auf Basis der E-Rechnung.
Was ist bereits beschlossen?
Auf europäischer Ebene wurde das Maßnahmenpaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) im März 2025 verabschiedet. Ab dem 1. Juli 2030 greifen digitale Meldepflichten insbesondere für grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Bestehende nationale Echtzeit-Meldesysteme müssen bis Anfang 2035 an das europäische Modell angeglichen werden.
Für ein deutsches Meldesystem bei inländischen Umsätzen fehlen derzeit noch die abschließenden gesetzlichen und technischen Vorgaben. Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass die E-Rechnung ein späteres zeitnahes und transaktionsbezogenes Meldesystem vorbereiten soll. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschlagen werden.
Was empfiehlt der VeR?
Das Strategiepapier setzt sich für eine Umsetzung ein, die vorhandene Standards und Infrastrukturen nutzt. Im Mittelpunkt stehen drei Grundgedanken:
- Europäische Anschlussfähigkeit: EN 16931 und interoperable Netze sollen deutsche Sonderwege und spätere Parallelstrukturen vermeiden.
- Providergetragene Infrastruktur: Spezialisierte E-Rechnungsdienstleister können Versand, Empfang und Meldung technisch miteinander verbinden.
- Once-only-Prinzip: Meldedaten sollen möglichst als Nebenprodukt des E-Rechnungsprozesses entstehen, statt ein separates Berichtswesen aufzubauen.
Welche Rolle können Peppol und das 5-Corner-Modell spielen?
Peppol wird im Strategiepapier als bestehendes, international ausgerichtetes Netzwerk betrachtet. In einem 5-Corner-Modell treten neben Rechnungssteller, dessen Provider, Rechnungsempfänger und dessen Provider zusätzlich die zuständigen staatlichen Stellen. Die Meldung kann so in den ohnehin stattfindenden Rechnungsaustausch eingebunden werden.
Wichtig ist die Einordnung: Weder Peppol noch ein bestimmtes 5-Corner-Modell sind damit bereits als endgültige deutsche Lösung gesetzlich festgelegt. Es handelt sich um fachliche Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung.
Was ist noch offen?
- Welche inländischen Umsätze ab welchem Zeitpunkt meldepflichtig werden
- Welche Rechnungsdaten konkret zu melden sind
- Wie die annehmende staatliche Stelle technisch angebunden wird
- Welche Identifikatoren für Unternehmen und Empfänger verwendet werden
- Wie Fehler, Zurückweisungen und Korrekturen behandelt werden
- Welche Rollen Provider und Unternehmenssysteme verbindlich übernehmen
Was Unternehmen heute sinnvoll vorbereiten können
Unternehmen müssen nicht auf die letzte technische Spezifikation warten, um ihre Grundlagen zu verbessern. Sinnvoll sind bereits heute strukturierte EN-16931-konforme Rechnungsdaten, eine verlässliche Validierung, nachvollziehbare Prozesse und eine integrationsfähige Systemlandschaft.
Auch die Wahl eines standardisierten Übertragungswegs kann spätere Anpassungen erleichtern. Eine Garantie, dass bestehende Lösungen ohne Änderung für das deutsche Meldesystem genutzt werden können, gibt es vor Veröffentlichung der verbindlichen Vorgaben jedoch nicht.
Strategiepapier und Quellen
Das vollständige Strategiepapier und freigegebene Pressematerial stellt der Verband elektronische Rechnung auf seiner Themenseite zum Meldesystem bereit. inoxision ist seit 2026 Mitglied im VeR.
Weitere Grundlagen bieten die Europäische Kommission zu ViDA, das ViDA-Arbeitsprogramm vom 13. Mai 2026 und die BMF-FAQ zur E-Rechnung. Eine verständliche Einordnung des neuen EU-Arbeitsprogramms bietet auch unser Beitrag ViDA 2026: Was der EU-Fahrplan für deutsche Unternehmen bedeutet. Rechts- und Informationsstand: Juli 2026.
