ViDA 2026: Was der EU-Fahrplan für deutsche Unternehmen bedeutet

Die EU plant digitale Meldedaten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Was bereits feststeht und welche deutschen Details noch offen sind.

Veröffentlicht am 26. Juli 2026

Die EU-Kommission hat am 13. Mai 2026 ein Arbeitsprogramm für „VAT in the Digital Age“ (ViDA) veröffentlicht. ViDA ist ein EU-Vorhaben zur Modernisierung der Mehrwertsteuer. Für Unternehmen mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern ist vor allem wichtig: Rechnungsdaten sollen künftig stärker digital und einheitlich gemeldet werden.

Der EU-Fahrplan ab 2030

Nach der ViDA-Richtlinie sollen digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ab dem 1. Juli 2030 gelten. Die Regelungen bauen auf strukturierten elektronischen Rechnungen auf. Nationale digitale Echtzeit-Meldesysteme sollen bis zum 1. Januar 2035 mit dem EU-Modell vereinbar sein.

Was das für deutsche Unternehmen bedeutet

Für Unternehmen mit EU-weiten Geschäftsbeziehungen lohnt es sich, Rechnungsdaten, Übertragungswege und Bearbeitungsschritte heute so zu organisieren, dass sie strukturiert und nachvollziehbar verfügbar sind. Niemand muss deshalb sofort ein bestimmtes System einführen. Es ist aber sinnvoll, die eigenen Prozesse so aufzubauen, dass sie später angepasst werden können.

Kein deutsches Meldesystem beschlossen

Aus dem EU-Arbeitsprogramm folgt noch keine abschließende deutsche Architektur, kein festgelegter Übermittlungsweg und keine konkrete Schnittstelle zu einer deutschen Meldestelle. Die erforderlichen nationalen Gesetzesänderungen und technischen Vorgaben stehen weiterhin aus. Aussagen zu einem deutschen Meldesystem müssen deshalb klar zwischen EU-Fahrplan und noch offenen deutschen Details unterscheiden.

Wie die deutsche Diskussion zum künftigen Meldesystem einzuordnen ist, erläutert unser Beitrag Meldesystem 2030: Was nach der E-Rechnungspflicht kommt.

Fazit

ViDA macht den langfristigen europäischen Kurs für digitale Meldedaten sichtbarer. Für deutsche Unternehmen ist der wichtigste praktische Schritt, E-Rechnungsprozesse interoperabel, validierbar und integrationsfähig aufzubauen, ohne aus dem Arbeitsprogramm bereits verbindliche nationale Pflichten abzuleiten.

Quellen

Informationsstand: Juli 2026.